Generell werden die Wachen über eine Lautsprecheranlage, über Lichtsignale und über digitale Meldeempfänger alarmiert. Bei der Durchsage zu einem Einsatz wird zwischen B – Brandeinsatz, T – Technische Hilfeleistung, RD – Rettungsdienst, ÜH – Überörtliche Hilfe und SO – Sonstige unterschieden.
Grundlage für die Alarmierung ist die Alarm– und Ausrückeordnung (AAO)
Die AAO hat die Aufgabe die Fahrzeugdisposition für Schadensereignisse zu vereinheitlichen.
Sie unterstützt die automatische Alarmierung. Die Einsatzstichwörter setzen sich aus Alarmart, Alarmstufe und Alarmwort zusammen.
Beispiel: B1_Gebäude: Kritischer Wohnungsbrand nicht auszuschließen.
Alarmart: B | Alarmstufe: 1 | Alarmwort: Gebäude
Laut Alarm– und Ausrückeordnung rücken folgende Fahrzeuge zu einem gemeldeten kritischen Wohnungsbrand
(B1_Gebäude)
aus:
Zuständige Wache:
HLF (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug)
DLK (Drehleiter mit Korb)
RTW (Rettungswagen)
NEF (Notarzteinsatzfahrzeug)
Abschnittsleitung (C-Dienst)
Ergänzungswache:
HLF
RTW, besetzt durch den Wassertrupp
Direktionsdienst, Sonderfahrzeuge und weitere Einsatzmittel werden bei Einsatzstichworterhöhung zusätzlich alarmiert.
Je nach Einsatzort, -lage und -uhrzeit wird die Berufsfeuerwehr von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr unterstützt.