Ehrungsrichtlinie
Richtlinie über die Ehrung von Feuerwehrmännern/-frauen und verdienter Persönlichkeiten durch den Stadtfeuerwehrverband Mönchengladbach e.V. vom 01. Januar 2002
§ 1 – Grundlagen
(1) Diese Richtlinie dient als Handlungsgrundlage für den Vorschlag und die Durchführung von Ehrungen des Stadtfeuerwehrverbandes Mönchengladbach e.V. ( StFV MG e.V. ) unter Einbezug der nachfolgenden Punkte (2) bis (5).
(2) Beschluss über die Stiftung der Ehrennadel in Gold durch die Verbandsvertretung am 06.10.78
(3) Beschlussfassung über die Stiftung der Verdienstmedaille durch die Verbandsvertretung am 11.12.87
(4) Satzung des Landesfeuerwehrverbandes NRW e.V. in der jeweils gültigen Fassung
(5) Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes in der jeweils gültigen Fassung
§ 2 – Auszeichnungen
(1) Der Stadtfeuerwehrverband Mönchengladbach e.V. kann Feuerwehrangehörige und Persönlichkeiten für besondere Verdienste und hervorragende Leistungen ehren durch die Verleihung
1. der Ehrenmitgliedschaft
2. der Würde eines/r Ehrenbrandmeisters/in
3. der Verdienstmedaille
4. der Ehrennadel in Gold
5. einer Ehrenurkunde.
(2) Eine entsprechende Urkunde berechtigt zum Tragen und Führen der Auszeichnung. Das Recht zum Tragen der Auszeichnung ist nicht übertragbar. Eine Vererbung ist nicht möglich. Die Verleihung begründet keinerlei Rechte und Pflichten.
(3) Die Auszeichnung geht in das Eigentum des Trägers/der Trägerin über. Eine Rückgabepflicht der Hinterbliebenen besteht nicht.
§ 3 – Ehrenmitgliedschaft
(1) Zum Ehrenmitglied können Feuerwehrangehörige ernannt werden, deren Verdienste weit über den üblichen Rahmen hinaus gehen und die die Interessen des Stadtfeuerwehrverbandes in besonderer Form vertreten.
(2) Anträge auf Ernennung sind dem Vorstand schriftlich mit einer Begründung vorzulegen.
§ 4 – Ehrenbrandmeister/in
Die Verleihung der Würde eines/r Ehrenbrandmeisters/in ist die höchste Auszeichnung, die der Stadtfeuerwehrverband MG e.V. an Persönlichkeiten verleiht, die nicht einer Feuerwehr angehören, deren Verdienste weit über den üblichen Rahmen hinausgehen und die sich besonders in den Dienst des Stadtfeuerwehrverbandes gestellt haben
§ 5 – Die Verdienstmedaille
(1) Die Verdienstmedaille des Stadtfeuerwehrverbandes wird an Feuerwehrangehörige verliehen, die sich durch hervorragende Leistungen in der Öffentlichkeit und im Einsatz der Feuerwehr ausgezeichnet haben.
(2) Schriftlich begründete Anträge sind dem Vorstand vorzulegen.
§ 6 – Die Ehrennadel in Gold
(1) Die Ehrennadel des Stadtfeuerwehrverbandes in Gold kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Feuerwehrwesen besonders verdient gemacht haben, aber nicht Angehörige einer Feuerwehr sind.
(2) Anträge auf Verleihung sind mit einer schriftlichen Begründung dem Vorstand vorzulegen.
§ 7 – Die Ehrenurkunde
(1) Feuerwehrangehörigen, die sich besonders in den Dienst der Feuerwehr gestellt haben, kann die Ehrenurkunde des Stadtfeuerwehrverbandes verliehen werden. Mit dieser Auszeichnung soll Dank und Anerkennung zum Ausdruck gebracht werden.
(2) Anträge auf Verleihung sind schriftlich dem Vorstand vorzulegen.
§ 8 – Entziehung
Der Stadtfeuerwehrverband Mönchengladbach e.V. kann wegen unwürdigen Verhaltens eine Auszeichnung entziehen. Hierüber entscheidet der Vorstand nach Anhörung der Verbandsvertreter.